Allg. Geschäftsbedingungen (AGB) HEI.ST Hebetechnik & Consulting Bereich Schulung 12/2017
§1 Allgemeines
Mit der Seminaranmeldung sowie der Auftragserteilung für eine Inhouse-Schulung erkennt der Auftraggeber/Kundedie Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers verbindlich an.
§2 Anmeldung und Auftragserteilung
2.1 Anmeldungen zu Seminaren sowie Aufträge für Inhouse-Schulungen müssen schriftlich erfolgen (per Post, Fax, E-Mail) und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch den Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.
2.2 Alle Preise verstehen sich brutto inkl. der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Preis eines Seminars versteht sich, sofern in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist, lediglich als Preis für die Veranstaltung, alle Materialien, Unterlagen, Handouts und Teilnahmebescheinigungen. Der Preis einer Inhouse-Schulung bezieht sich auf die im zugrunde liegenden Angebot aufgeführte Leistungsbeschreibung.
2.3 Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Seminarbestätigung. Rechnungen für Seminare sind zahlbar
1. bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von 2 Monaten bis zum Veranstaltungstermin innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und
2. bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von länger als 2 Monaten bis zum Veranstaltungstermin innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
2.4 Bei Inhouse-Schulungen werden 50 Prozent der vereinbarten Veranstaltungsgebühr mit der Auftragsbestätigung berechnet. Die Rechnungsstellung der restlichen 50 Prozent erfolgt zum Veranstaltungstermin. Die erste Abschlagsrechnung ist zahlbar:
2.4.1 bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von 2 Monaten bis zum Veranstaltungstermin innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und
2.4.2 bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von länger als 2 Monaten bis zum Veranstaltungstermin innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Die zweite Abschlagsrechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
§3 Rücktritte und Stornierungen, Umbuchungen (gilt für Unternehmer)
3.1 Bei Seminaren müssen Rücktritte von bereits schriftlich angemeldeten Teilnehmern schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:
3.1.1 Bis 2 Wochen vor Seminarbeginn: 10 % der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
3.1.2 Innerhalb von 2 Wochen vor Seminarbeginn: 30% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
3.1.3 Bei Nichterscheinen zum Seminartermin ohne vorherige Abmeldung: 100% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer (Vertreter) stellt oder den Kurs umbucht.
3.2 Die Stornierung einer Inhouse-Schulung muss schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:
3.2.1 Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos
3.2.2 6 – 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 250,- € (zzgl. MwSt.)
3.2.3 Innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Veranstaltungsgebühr (zzgl. MwSt.)
§4 Absage von Veranstaltungen und Haftung
4.1 Der Verkäufer behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen.
4.2 Der Verkäufer haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Die Haftung für mittelbare Schäden gegenüber einem Kaufmann ist beschränkt auf das 10fache des Rechnungsbetrages. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Dann besteht ein Anspruch auf den Ersatz des vertragstypischen Schadens. Die Haftungsfreizeichnung nach Satz 1 gilt nicht für Schäden infolge des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung. Ist der Kunde Kaufmann, so haftet der Verkäufer jedoch auch im Falle des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt. Im Falle des Rücktritts besteht kein Anspruch auf Ersatz der Verzugsschäden.
§5 Gewährleistung und Änderungsvorbehalt
5.1 HEI.ST GmbH Seminare und Inhouse-Schulungen werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden von erfahrenen und renommierten Referenten durchgeführt, alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Der Verkäufer übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen.
5.2 Der Verkäufer behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist der Verkäufer berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.
§6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1 Dem Verkäufer verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden, ausgenommen ist die Vervielfältigung von Programmen zum Zwecke der Datensicherung. Der Kunde darf sich ein Vervielfältigungsstück nur anfertigen und für ausschließlich eigene Zwecke verwenden, wenn sein Original infolge von Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen – auch auszugsweise – nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.
§7 Zimmerreservierungen
Der Verkäufer hält für die Teilnehmer an Seminarveranstaltungen ein Zimmerkontingent entweder im Tagungshotel oder – wenn die Veranstaltung nicht in einem Hotel stattfindet – in einem nahe gelegenen Hotel bereit. Die Zimmer können direkt beim Hotelbetreiber unter Bezugnahme auf die HEI.ST GmbH Veranstaltungen abgerufen und gebucht werden. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Hotel und dem Teilnehmer zustande.
§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit
8.1 Erfüllungsort ist Sitz der HEI.ST GmbH. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der HEI.ST GmbH. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der HEI.ST GmbH vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel)
8.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.